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   BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03   

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https://dejure.org/2003,25981
BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03 (https://dejure.org/2003,25981)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2003 - 9 B 29.03 (https://dejure.org/2003,25981)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 9 B 29.03 (https://dejure.org/2003,25981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel - Kriterien für die Kalkulation des Abwassergrundgebührensatzes - Nachgehen von Beweisanträgen durch die Tatsacheninstanz - Umfang der Prüfung der Abgabenkalkulationen von Amts wegen in Abgabenprozessen - Grenzen ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Wie aus der einschlägigen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59; Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94; Beschluss vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 4.01 - NVwZ-RR 2003, 300) erkennbar ist, steht der Gleichheitssatz der Staffelung einer Grundgebühr grundsätzlich nicht entgegen.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Wie die Beschwerde selbst darlegt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade für die hier einschlägige gerichtliche Prüfung von Abgabenkalkulationen bereits geklärt, dass sich nicht abstrakt und allgemeingültig festlegen lässt, wie der Amtsermittlungsgrundsatz im Einzelfall sachgerecht zu handhaben ist; es werde aber in aller Regel sachgerecht sein, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden seien (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Wie aus der einschlägigen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59; Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94; Beschluss vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 4.01 - NVwZ-RR 2003, 300) erkennbar ist, steht der Gleichheitssatz der Staffelung einer Grundgebühr grundsätzlich nicht entgegen.
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Das ergibt sich bereits daraus, dass die Beschwerde, indem sie ihre Frage auf ein "nicht homogen strukturiertes Erhebungsgebiet" bezieht, Tatsachen voraussetzt, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgerufene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, die jedoch von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind, so dass mangels Entscheidungserheblichkeit die Revision nicht zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss von 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Den in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag des Klägers, dem Beklagten die Vorlage von Unterlagen aufzugeben, die die Ermittlung der 167 Grundeinheiten nachvollziehbar belegen, hat das Oberverwaltungsgericht zu Recht abgelehnt, denn die Tatsacheninstanz ist nicht gehalten, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Für die rechtliche Beurteilung der Vereinbarkeit einer solchen Maßstabsausgestaltung mit Art. 3 Abs. 1 GG kommt es auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 71) darauf an, ob der damit verbundene "Realitätsverlust" durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden kann.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Das ergibt sich bereits daraus, dass die Beschwerde, indem sie ihre Frage auf ein "nicht homogen strukturiertes Erhebungsgebiet" bezieht, Tatsachen voraussetzt, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgerufene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, die jedoch von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind, so dass mangels Entscheidungserheblichkeit die Revision nicht zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss von 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01

    Verletzung der Untersuchungsgrundsatzes als revisionsbegründender

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03
    Wie aus der einschlägigen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59; Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94; Beschluss vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 4.01 - NVwZ-RR 2003, 300) erkennbar ist, steht der Gleichheitssatz der Staffelung einer Grundgebühr grundsätzlich nicht entgegen.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, entspricht es den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG, dass in einem solchen Fall die Unterschiede im Maß der verbrauchsunabhängigen Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab in sachgerechter Weise zum Ausdruck gebracht werden (Beschluss vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 9 B 29.03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 und vom 20. Dezember 2000 a.a.O. sowie den Beschluss vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 4.01 - NVwZ-RR 2003, 300).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 42.08

    Überschreitung des weiten Gestaltungsspielraums des Normgebers bei der

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, entspricht es den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG, dass in einem solchen Fall die Unterschiede im Maß der verbrauchsunabhängigen Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab in sachgerechter Weise zum Ausdruck gebracht werden (Beschluss vom 1. Dezember 2003 BVerwG 9 B 29.03 unter Hinweis auf die Urteile vom 1. August 1986 BVerwG 8 C 112.84 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 und vom 20. Dezember 2000 a.a.O. sowie den Beschluss vom 25. Oktober 2001 BVerwG 9 BN 4.01 NVwZ-RR 2003, 300).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03

    Abwassergebühren, Grundgebühr, Maßstab, Wohneinheiten

    Der Maßstab muss nur gewährleisten, dass die Unterschiede im Maß der verbrauchsunabhängigen Vorhalteleistungen in sachgerechter Weise zum Ausdruck gebracht werden (BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 9 B 29/03 - BA S. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02

    Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung;

    Vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188 = NJW 2002, 2807 = NVwZ 2002, 1123; Beschluss vom 01.12.2003 - 9 B 29.03 -) sieht der Senat in diesem Punkt keine Veranlassung, solchen pauschal erhobenen Rügen nachzugehen.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 41.08

    Voraussetzungen der Pflicht des Ortsgesetzgebers zur Einführung einer

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, entspricht es den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG, dass in einem solchen Fall die Unterschiede im Maß der verbrauchsunabhängigen Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab in sachgerechter Weise zum Ausdruck gebracht werden (Beschluss vom 1. Dezember 2003 BVerwG 9 B 29.03 unter Hinweis auf die Urteile vom 1. August 1986 BVerwG 8 C 112.84 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 und vom 20. Dezember 2000 a.a.O. sowie den Beschluss vom 25. Oktober 2001 BVerwG 9 BN 4.01 NVwZ-RR 2003, 300).
  • VG Chemnitz, 23.03.2005 - 1 K 726/01
    Ob es sich um einen rechtlichen Einwand handelt, ist fraglich ( BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 9 B 29.03 ), ob diejenige öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche eine rechtswidrige Satzung erlassen hat, sich darauf berufen kann, dass der Bürger die Rechtswidrigkeit der Satzung ohne den Hinweis des Gerichts nicht bemerkt hätte, noch mehr.
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